Quelle: freedomforthomas.wordpress.com
Wie zuletzt berichtet, verschärft die Justiz auch in den Gefängnissen von Tag zu Tag die Corona-Maßnahmen.
Verfügung vom 16.03.2020
Mit Verfügung vom 16.03. ordnete der Leiter der JVA an, dass nun bis auf weiteres sogenannter ‚Wochenendbetrieb‘ erfolge. Die Zellen werden erst um 08.05 Uhr statt 06.25 Uhr geöffnet. Außerdem würden die Sicherungsverwahrten ab 15:45 Uhr weggeschlossen (wo früher erst um 22:00 Uhr Zelleneinschluss war).
Allerdings seien nunmehr Fachdienste (SozialarbeiterInnen und PsychologInnen) täglich vor Ort, auch Wochenends und an Feiertagen. Der Hinweis auf Feiertage mag einen Ausblick auf die Mindestdauer geben, denn der erste Feiertag wird am 10. April sein.
Besuchsverbot
Ab sofort dürfen auch keinerlei Besuche mehr empfangen werden. Nur noch AnwältInnen werden eingelassen und dann auch nur, wenn sie dem Trennscheibenraum zustimmen (aus RAF-Verfahren sicherlich bekannt, d.h. Mandant/in und Anwält/in sitzen in verschiedenen Räumen, zwischen ihnen eine Glasscheibe).
Absage von gerichtlichen Anhörungen
Fast täglich muss das Landgericht über die Entlassung von Gefangenen entscheiden, aber auch jedes Jahr über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung (bei SV-Insassen die länger als 10 Jahre in der SV sitzen, sogar alle neun Monate). Alle Anhörungen wurden für die nächsten sechs Wochen abgesagt.
Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA(SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg