Thomas Meyer-Falk: Rollback im Strafvollzug 2009
Anhand der Vollzugspraxis der Justizvollzugsanstalt (= JVA) Bruchsal kann exemplarisch verfolgt werden, wie im Verlauf der letzten 15-20 Jahre erreichte Standarts beschnitten werden – eine Bereitschaft der Inhaftierten sich zu wehren ist kaum zu bemerken.
Einschnitte im Alltag sind oft scheinbar nur marginal, so wie Anfang des neuen Jahrtausends, als in der JVA Bruchsal urplötzlich der Kauf von Pepperoni und Mohnstreuselkuchen verboten wurden. Gefangene deren Warensortiment sowieso Restriktionen erheblichen Ausmaßes unterliegt, erlebten dieses Kaufverbot als schikanös, dabei brachte die JVA vermeindlich “gute Gründe” in Anschlag. Nach zig Jahren und ohne konkreten Anlass fiel der Anstaltsleitung plötzlich auf, daß Pepperoni getrocknet und pulverisiert eine potenzielle Waffe darstellen könnte. Und der Mohnstreusel könnte als Ausrede für Drogenkonsumenten dienen (denn die Urintests zur Bestimmung des Drogenkonsums sprechen auf Abbauprodukte des Speisemohns ebenso an, wie auf “echte” Opiatabbauprodukte).
Vor knapp 20 Jahren waren in Bruchsals Zellen Computer erlaubt – aber je weiter die PCs in der freien Welt um sich griffen, um so stärker wurden die Besitzrechte in der JVA eingeschränkt, bis am Ende kein Gefangener mehr einen Computer genehmigt erhielt und langjährig in Besitz befindliche (und auch privat finanzierte Rechner) aus den Zellen entfernt wurden. Alles unter dem Label “Sicherheit und Ordnung”. Auf den Computern könnten sicherheitsrelevante Informationen gespeichert werden, und das Vollzugspersonal besitze weder die Kenntnisse, noch die Fähigkeiten die Rechner adäquat zu kontrollieren.
Verboten wurden Torten mit Styroporring, Spielzeuge für Kanarienvögel/Wellensittiche, sogenannte “Bastelgenehmigungen” (früher durften Gefangene in ihren Zellen umfangreiche Bastelmaterialien besitzen) werden nicht mehr bewilligt, die Einkaufsmöglichkeiten wurden beschnitten: konnte man früher “Stadteinkauf” machen, d.h. man bestellte Artikel die dann durch Dritte in der Stadt besorgt wurden. Verboten. Der Sichteinkauf (dabei ging man in einem Verkaufsraum im Keller der JVA an einem supermarktähnlichen Regal vorbei und suchte aus, was man kaufen wollte), wurde ersetzt durch “Listeneinkauf” (eine Woche vor dem Einkaufstag muss man eine Bestellliste abgeben und erhält die Bestellung fertig in einem Korb gepackt). Die Möglichkeit sich bei Versandhändlern Kleidung zu kaufen oder Sportschuhe bei einem Vollzugsbeamten der für den Sport zuständig ist wurde eingeschränkt, bzw. letzteres ganz verboten.
Ab November 2009 wird den Gefangenen verboten sich in andere Abteilungen der Anstalt zu begeben als ihres eigenen Unterkunftsbereichs (die JVA besteht aus 4 sogenannten Flügeln, sprich Trakten und bislang durfte man andere Gefangene in deren Trakten besuchen, dies wurde jetzt untersagt und Verstöße werden mit Disziplinarmaßnahmen geahndet). Einschränkungen und Kürzungen bei den Vollzugslockerungen gab es ebenfalls (und werde angesichts drohender Mittelkürzungen für 2010 und 2011 ausgeweitet werden).
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern ließe sich um diverse weitere Punkte ergänzen. Durch die Verteilung der Maßnahmen über die Jahre verhindert die JVA recht wirksam, daß es zu einem Gefangenenaufstand kommt, denn jede Verfügung für sich genommen erscheint mehr oder weniger marginal (von Ausnahmen abgesehen), aber in der Summe ist die Verschärfung des Klimas und der Haftbedingung unübersehbar.
Nicht zu vergessen die effizientere Nutzung der Gefangenen und ihrer Arbeitskraft; wobei dies kein Bruchsaler Spezifikum darstellt. Systematisch werden Arbeitsposten in der Lohngruppe herabgestuft, Prozente für gute Leistungen gestrichen oder gekürzt, ohne daß etwa die Leistungen schlechter geworden wären – aber es herrscht der Rotstift. Konnten früher die Betriebsleiter recht freihändig Leistungszulagen verteilen, so darf heute im Durchschnitt nicht mehr als 7,5% (statt der 30% vorgesehenen!) ausgeschüttet werden. Sprich der Wettbewerbsdruck unter den Gefangenen wird erhöht, denn wenn jemand 10% Zulage möchte, muss jemand anderes 2,5% Punkte gekürzt erhalten, um auf den Durchschnitt von 7,5% zu kommen.
Als wäre dies nicht genug, müssen die nun weniger verdienenden Gefangenen ab 2010 auch für ihre Besuche beim Anstaltsarzt zuzahlen, ebenso für Medikamente (freie Arztwahl gesteht man ihnen nicht zu). Konnten Freunde oder Angehörige den Inhaftierten drei Mal im Jahr eine kleine Freude machen durch ein persönliches Lebensmittelpaket, entfällt diese Geste ab 01.01.2010 völlig! Angeblich sei der Aufwand für die Kontrolle der Pakete zu hoch.
Angesichts der reduzierten Lebenswelt von gefangenen Menschen, werden diese durch jeden Einschnitt ungleich härter getroffen als Menschen in Freiheit. Trotzalledem gibt es jedoch – bedauerlicherweise – kaum Bereitschaft gegen die Verschärfungen zu protestieren; selbst legalistische Möglichkeiten wie Beschwerde und Klage vor Gericht werden kaum ergriffen; von weitergehenden Protestaktionen ganz zu schweigen.
Resignation und Einschüchterung sind die beherrschenden Affekte. Der eine will sich nicht die vorzeitige Freilassung durch Abschiebung in sein Heimatland “versauen”, der andere nicht eine mögliche Unterbringung im Offenen Vollzug (die er erhofft und oftmals dann dennoch nicht gewährt bekommt) gefährden.
Gibt es gar keine “Fortschritte”? Ja, heute darf jeder Gefangene einen eigenen Fernseher besitzen und in Bruchsal auch eine Playstation I oder II, einen DVD-Player und CDs. Das war es dann auch schon an “Errungenschaften” (die zudem gerichtlich erstritten werden mussten). Letztlich führen diese modernen Unterhaltungsmedien tendenziell eher zur Vereinzelung und Entsolidarisierung; ungezählt die Inhaftierten die vor dem Fernseher sitzen und abgekoppelt von der Realität in Filmen und Spielewelten leben, sich so vielleicht auch betäuben um den Alltag hinter Gittern auszuhalten.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal
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