Thomas Meyer-Falk: Ein Knastchef hat Gedanken und Einfälle

faust-durchs-gitterNoch recht umgänglich (manche meinten jedoch überheblich) im Ton grüßte Thomas Müller, seines Zeichens Leitender Regierungsdirektor und damit Chef der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, die Insassen zu Weihnachten vermittels eines Aushangs auf weihnachtlichem Papier, wünschte allen “ruhige und friedvolle Weihnachtsfeiertage” und beeilte sich hinzuzufügen, “für das Neue Jahr 2010, Gesundheit, Glück und Erfolg” zu wünschen.

Eingeleitet wurde diese Botschaft durch ein Zitat. Dort stand dann zu lesen: “Ich trinke auf gute Freunde, verlorene Lieben, auf alte Götter und neue Ziele. Auf den ganz normalen Wahnsinn (…)“.

Verschärfung — Teil 1

Das mit dem “ganz normalen Wahnsinn” scheint er vielleicht allzu wörtlich genommen zu haben. Denn wenige Tage später informierte er über weitere Repressionen für 2010.

Als wären die diversen Einschränkungen des Jahres 2009 nicht genug, sah er sich nun veranlasst, für 2010 ein umfangreiches Besuchsverbot anzuordnen für fast einen ganzen Monat in 2010. Insgesamt strich er mit seiner Unterschrift an 23 Tagen jeglichen Besuch. Was gab er als Begründung an? Die Belegung der JVA sei zurück gegangen, mithin könne man auch Besuchstage streichen.

Verschärfung — Teil 2

Seine Fortsetzung des “ganz normalen Wahnsinns” folgte wenig später in einem Verbot, sich Zeitungen/Zeitschriften/Bücher ab 01.01.2010 durch Dritte bezahlen zu lassen. War es hier schon immer üblich, dass man Zeitungen abonnieren, Bücher bestellen konnte, welche dann Freunde, Angehörige, Bekannte direkt beim Verlag oder Buchhandel bezahlten, oder die der Berliner Verein Freiabonnements für Gefangene finanzierte (www.freiabos.de), hat er dies nun untersagt. Die Begründung ist etwas umständlich und hat mit der auch für Vollzugskenner verwirrenden Regelung zur Behandlung von Gefangenengeldern zu tun.

Regelung der Gefangenengelder

Für jeden Gefangenen führt die JVA mehrere Buchungskonten.
Überbrückungsgeld: Hier wird das Geld, welches für die erste Zeit nach der Entlassung gedacht ist, verbucht.
Eigengeld: Das ist das von Dritten zugesandte Geld oder sobald der festgesetzte Ü-Geld-Betrag angespart ist (z. Zt. ca. 1600 Euro), werden 4/7 des Arbeitslohns dorthin gebucht.
Hausgeld: Hierfür kann man beim Knastkaufmann einkaufen. Es bildet sich aus dem Lohn für die Arbeit (3/7 davon landen auf diesem Konto und die übrigen 4/7 entweder auf oben erwähntem Ü-Geld oder später auf dem Eigengeld).
Taschengeld: Wer unverschuldet (z. B. Krankheit) ohne Arbeit ist, der erhält auf dieses Konto monatlich ca. 31 Euro gut geschrieben.

Zum 01.01.2010 kommen noch hinzu:
Sondergeld 1: Hierauf kann mich sich 55,20 Euro im Monat von “draußen” einzahlen lassen und hierüber frei verfügen, also Essen kaufen, Telefonkosten begleichen usw.
Sondergeld 2: Hierauf sollen Gelder für Ausbildungszwecke oder zur Förderung sozialer Beziehungen eingezahlt werden können.

Das Sondergeld 1 soll, so der Gesetzgeber (www.landtag-bw.de/Dokumente – dort dann Drucksache 14/5012 vom 19.08.2009, Seite 227, Begründung zu § 54) einen Ausgleich dafür schaffen, dass ab 01.01.2010 kein Gefangener mehr ein Lebensmittelpaket erhalten darf. Die Möglichkeit, sich drei Mal pro Jahr ein solches schicken zu lassen, wurde nämlich kurzerhand verboten.

Reaktion des Anstaltsleiters

Müller nutzte nun diese Neuregelung dazu, die Situation eines Großteils der Gefangenen zu verschlechtern: Bislang durfte man für 10 Euro/Monat Obst, für 20 Euro/Monat Telefonkosten und für 15 Euro/Monat Miete für TV-Gerät nebst Kabelanschluss vom Eigengeld verwenden, mithin 45 Euro/Monat. Dies verbietet der Anstaltsleiter und verweist auf das Sondergeld 1, welches man nunmehr nutzen müsse. Und zusätzlich möge man Bücher/Zeitungen/Zeitschriften auch noch selbst zahlen — von besagten 55,20 Euro im Monat! Wie soll das gehen? 45 Euro sind schon für Obst/Telefon/TV-Gerät ausgegeben, verbleiben 10,20 Euro.
Wo gibt es eine Tageszeitung für 10,20 Euro im Monat oder eine Wochenzeitschrift?

Der Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit, das ausdrücklich eben auch den Bezug von Büchern und Zeitungen/Zeitschriften umfasst, ist evident.

Welche Ziele verfolgt die Anstalt?

Generell ist schon in den letzten fünf bis zehn Jahren ein Trend zu immer mehr Verschärfungen, zu mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Verboten, mehr Einschränkungen zu beobachten.
Insofern unterscheidet sich der Strafvollzug nicht von den Entwicklungen außerhalb der Gefängnismauern, nur ist für gefangene Menschen, die in einem schon situationsbedingt reduzierten Lebensraum ihr Dasein fristen müssen, jeder Einschnitt um so gravierender, denn es besteht keine Möglichkeit, “auszuweichen”.

Gefangene ohne Zugang zu Zeitungen/Büchern werden künstlich dumm gehalten, werden noch mehr von der Freiheit abgesondert, da sich nicht einmal verfolgen können, was sich außerhalb der Mauern tut (oder sie verzichten, was ja nicht einmal wirklich schädlich wäre, auf TV-Empfang und sämtliche Sozialkontakte, haben dann 35 Euro ihres “Sondergeld 1” frei zur Verfügung zu abonnieren eine Zeitung).

Da diverse Gefangene gegen die Restriktionen des Thomas Müller vor Gericht ziehen wollen, bleibt abzuwarten, ob dessen Vorgehen nach Art eines Sonnenkönigs Bestand haben wird. Es ist schon erfreulich, wenn sich Gefangene überhaupt wehren — und sei es auf diesem Weg zu Gericht. Denn außer auf den Fluren herum maulen regt sich kaum Widerstand.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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