Aufruf für die Freilassung von Savvas Xiros
Unterstützt den kranken Gefangenen Savvas Xiros
Savvas Xiros ist politischer Gefangener in Griechenland. Seine Geschichte ist vielen bekannt. Gleichwohl hier einige einleitende Worte:
Am 29.06.2002 explodierte in den Händen von Savvas Xiros ein Sprengsatz, den er gerade aktivieren wollte. Die Explosion verursachte schwerste Verletzungen. Halbtot wurde er ins Krankenhaus verbracht, wo die Rettungsversuche von barbarischen Vernehmungsmethoden “begleitet” wurden, um ihm Aussagen über die Revolutionäre Organisation “17. November” abzupressen, deren Mitglied er war. Dies alles hat er in seinem Buch beschrieben, das auf Deutsch unter dem Titel “Guantanamo auf Griechisch” (Pahl-Rugenstein, ISBN 978-3-89144-394-1, Übersetzung Heike Schrader) erschienen ist.
Die Schäden, die er durch die Explosion, aber auch die, die er durch die Behandlung der Strafverfolgungsbehörden erlitten hat, sind äußerst schwer. Savvas Xiros befindet sich jetzt im 9. Haftjahr, unter den besonderen Isolationsbedingungen, der diese Kategorie der politischen Gefangenen unterworfen ist, mit teilamputierter Hand, Herz- und Atembeschwerden, Gang-, Gleichgewichts- und Orientierungsproblemen, fast taub und blind und gefährdet, gänzlich zu erblinden.
Gerade in Griechenland werden Interventionen aus dem Ausland genau beobachtet. Um so wichtiger ist die internationale Solidarität.
PRESSEERKLÄRUNG vom 30.11.2010
Stoppt den schleichenden Tod von Savvas Xiros
Dem Antrag auf Strafunterbrechung muß stattgegeben werden, damit Savvas Xiros stationär im Krankenhaus behandelt werden kann, Athen, 30.11.2010
Savvas Xiros hat beim zuständigen Gericht in Piräus Strafunterbrechung beantragt, um im Krankenhaus ACHEPA in Thessaloniki, das ihn aufzunehmen bereit ist, stationär behandelt zu werden. Dabei stützt er sich auf eine Reihe ärztlicher Gutachten (zum ganz überwiegenden Teil öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser), aber auch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 9. Sept. 2010, der Griechenland wegen “unmenschlichen Verhaltens” (Verletzung von Art. 3 der Europ. Menschenrechtskonvention) verurteilt hat. Die Gesamtheit der ärztlichen Unterlagen, die dem Antrag beigefügt sind, ergibt das Bild eines zum langsamen Tod verurteilten Gefangenen:
1. Vollständige Erblindung des einen Auges und äußerst geringe Sehfähigkeit auf dem anderen Auge, das ebenfalls gefährdet ist;
2. Durchblutungsstörungen mit Auswirkungen auf die Beine, die eine Beinamputation notwendig machen können;
3. Gehörprobleme mit der Gefahr des vollständigen Verlusts des Gehörs;
4. Neurologische und Durchblutungsprobleme;
5. Chronisches Asthma;
6. 67-prozentige Invalidität, attestiert durch die zuständige staatliche Gesundheitskommission.
Auf all diese gesundheitlichen Probleme eingehend, wirft der EGMR dem zuständigen Gericht in Piräus vor, bei der Ablehnung des Antrags von Savvas Xiros auf Strafausetzung im Jahre 2006 selektiv nur eines der vier ärztlichen Gutachten für seine Entscheidung herangezogen zu haben. (Die anderen drei Ärzte, darunter zwei Gerichtsmediziner, hatten befunden, daß nur in einem entsprechend ausgestatteten Krankenhaus, unter dauernder Beobachtung und Behandlung, Hoffnung bestünde, die fortwährende Verschlechterung des Gesundheitszustands von Savvas Xiros aufzuhalten.)
Im Grunde verurteilte der EGMR den griechischen Staat, weil er an Savvas Xiros Haftbedingungen der Vergeltung praktiziert, indem er ihm die Möglichkeit verweigert, seinen vielfältigen Gesundheitsproblemen zu begegnen. So urteilte er, daß “die Aufnahme in ein spezialisiertes ärztliches Zentrum für den Zeitraum, den die Natur der ärztlichen Behandlung erfordert, sich als entscheidend für die Entwicklung seines Gesundheitszustands erweisen könnte”.
Die ärztlichen Gutachten zeigen, daß sich vor allem der Zustand der Augen von Savvas Xiros ständig verschlechtert. Durch die Skrupellosigkeit des griechischen Staats hat er bereits das Augenlicht auf dem einen Auge verloren und mittlerweile ist auch das andere gefährdet. Ohne eine sofortige Behandlung in einer spezialisierten Krankenhausabteilung sind die Folgen nicht mehr rückgängig zu machen.
Allein der Verbleib eines Menschen mit den Problemen von Savvas Xiros im Gefängnis stellt bereits eine unmenschliche Behandlung dar. Dies kann nur als Zeichen der Rache des griechischen Staats an einem Gefangenen “besonderer Natur” erklärt werden.
Savvas Xiros muß aus dem Gefängnis entlassen werden.
Als erster Schritt muß seinem Antrag auf Haftunterbrechung stattgegeben werden, damit er in dem staatlichen Krankenhaus, das ihn aufzunehmen bereit ist, behandelt werden kann. Jeder Aufschub bei der Bewilligung dieses Antrags käme der Fortsetzung eines Verbrechens gleich.
AKTION FÜR DIE FREIHEIT