Marco Camenisch: 4. Update Nichtfreilassung (Nullrisikogesellschaft)
Voraussetzung: Rekurs in 2. Instanz (5. März 2013) gegen die 2. erstinstanzliche (Justizvollzugsamt ZH) Ablehnung (5.2.2013) meiner bedingten Entlassung ist hängig. In dieser 2. Ablehnung verlangt das JVA ZH von Lenzburg für Dezember 2013 eine Stellungnahme zu meiner bedingten Entlassung.
22. März 2013: in Bestätigung der vorherigen mündlichen Äusserungen der Lagerleitung Lenzburg – daher, wenigstens, auch eines gewissen inneren Gegensatzes in den Repressionsapparaten –, richtet dieselbe, vorzeitig, an die entscheidenden Justizvollzugsbehörden ZH (JVB-ZH) einen Führungsbericht mit Antrag auf Versetzung in den offenen Vollzug im Sommer 2013, worauf die heute 28.3.2013 stattgefundene Sitzung der Verantwortlichen Lenzburg und Zürich eilig organisiert wird. Der Antrag Lenzburg wird von den Zürcher Verantwortlichen wegen meinem „Gefährlichkeitsrisiko“, für das sie die Verantwortung nicht übernehmen könnten, rundum abgelehnt. Ihre Voraussetzung für „Vollzugslockerungen“ bleibt weiterhin meine Distanzierung und Zulassung der Psychiatrisierung vom revolutionären bzw. radikalen (und d.h. auch vom bewaffneten) Kampf und der damit verbundenen „Weltanschauung“, was ich natürlich zum x-ten Mal entschieden abgelehnt habe. Lenzburg erklärt darauf, den Vollzug meiner Strafe unter diesen Bedingungen nicht länger als bis Sommer 2013 zu übernehmen, was praktisch meine baldige Rückversetzung ins Vernichtungslager Pöschwies, Regensdorf, Zürich bedeutet.
+ KURZNEWS (Risikogesellschaft)
Gestern teilt der Bundesrat der Öffentlichkeit mit, er überlasse den in der Schweiz ansässigen Rohstoffausbeutungs- und -geschäftsmultis wie Glencore/Xstrata usw., die weltweit den grössten Anteil an diesem mörderischen Drecksgeschäft haben und es weitgehend „unreguliert“ und steuerfrei von der Schweiz aus betreiben können, die freiwillige „ethische“ Verbesserung ihrer öffentlichen immer umstritteneren globalen Förder- und Geschäftspraktiken…
Heute gewährt das Bundesgericht dem nach Fukushima umstrittenen atomaren 40 jährigen Hochrisikoschrottreaktor Mühleberg (BE) die fristlose Betriebsgenehmigung und stösst damit das Urteil März 2012 vom Bundesverwaltungsgericht um, das für 2013 aus Gründen der davon ausgehenden Gefahr die Abschaltung der Schrottreaktors bis zur Behebung dessen Sicherheitsmängel bestimmt hatte…
marco camenisch, Lager Lenzburg, Schweiz, 28. März 2013