Thomas Meyer-Falk: 17 Jahre Knast – eine Bilanz
Nachdem ich nun fast 17 Jahre ununterbrochen in Haft sitze, soll ich ab dem 08. Juli 2013 in Sicherungsverwahrung („SV verboten?“) untergebracht werden. Das bevorstehende Ende der Strafhaftzeit möchte ich für eine Art Bilanz nutzen.
Die Isohaftphase
In den 70’er und 80’er Jahren war der Begriff der Isolationshaft präsenter als er es heutzutage ist, und das obwohl dieses Instrument nach wie vor auch und gerade von der deutschen Justiz angewandt wird. So saß Günther F. rund 15 Jahre am Stück in Isolation in der JVA Celle. Peter Wegener wiederum saß im Mai 2013, es jährte sich seine Inhaftierung, 18 Jahre im Isotrakt (zum „17. Jahrestag“ im vergangenen Jahr).
Ich selbst verbrachte die erste Zeit nach der Inhaftierung in Stuttgart-Stammheim in Isolation, dann 1998 einige Monate in Straubing (Bayern), und nachdem ich mich erfolgreich gegen die Verlegung nach Straubing vor Gericht gewehrt hatte, bis Mai 2007 in der JVA Bruchsal (Baden-Württemberg). Seit Mai 2007 befinde ich mich, wie es so schön heißt, im „Normalvollzug“, kann also im Hof der Anstalt Mitgefangene treffen, oder sie im Hafthaus in ihren Zellen besuchen, wie sie auch mich.
Was heißt nun „Isolationshaft“? Die Betroffenen verbringen ihre Haftzeit mit sich alleine, ihnen begegnen keine Mitgefangenen. Und die Wärter sieht man nur, wenn sie einen zum Gefängnishof bringen oder in die Duschzelle, bzw. wenn sie einem durch eine kleine Luke in der Zellentüre das Essen durchreichen. Je nach örtlichen Verhältnissen gibt es weder Radio noch Fernseher zur Ablenkung, bzw. Information. Besuche von Freunden und Familie werden nur sehr restriktiv bewilligt: Man sieht sie hinter Panzerglas (so wie man es aus US-Filmen kennt), Wärter sitzen mit dabei und hören genau zu. Ein- und ausgehende Briefe werden von den Beamten gelesen, mitunter auch kopiert und zu den Akten gegeben. Die Anschriften der Empfänger und Absender in Listen notiert.
Vor und nach den Besuchen (obwohl man ja gar keinen körperlichen Kontakt haben konnte und durfte) wird man komplett durchsucht, inklusive nackt ausziehen, das wird auch vor und nach dem Spaziergang im vergitterten, winzigen Knasthof so praktiziert.
Die Betroffenen sind keine Menschen mehr, sondern ein Gefahrenherd. Mehr ein Stück Fleisch, das hierhin und dorthin transportiert wird, einer vollständigen Überwachung und Kontrolle unterliegend.
Die Isozellen sind auch keine Luxus-Suiten, sondern alles ist festgeschraubt, steril, gerne auch aus Metall. Der Besitz von Privatkleidung selbstverständlich verboten, und sonstiger Privatbesitz (wie Kugelschreiber, Papier, Fotos) auf ein absolutes Minimum reduziert.
Und so lebt mensch dann nicht über Tage und Wochen, sondern Jahre oder Jahrzehnte. Den oben erwähnten Fall des Günther F. bezeichnet Professor Dr. Feest in seinem Kommentar zum Strafvollzugsgesetz als „skandalös“.
Die sogenannte Deprivation, d.h. der Entzug von Reizen jeglicher Art, wie auch und gerade des Kontakts zu Menschen, hat unweigerlich schädliche, die körperliche und die seelische Gesundheit beeinträchtigende Folgen.
Es gibt jene Betroffenen, die psychisch vollständig zusammenbrechen, bis hin zu Suizidversuchen, schlicht weil sie das Alleinsein nicht ertragen, das völlige Fehlen eines Gegenübers, die dann nur mit Psychopharmaka den Zustand irgendwie zu ertragen vermögen. Andere, die resilienter, sprich widerstandsfähiger gegenüber psychischen Belastungen sind, bleiben jedoch auch nicht verschont von schädlichen Folgen.
Ich selbst, obwohl nun seit sechs Jahren im „Normalvollzug“ sitzend, d.h. die Zelle ist jeden Tag circa. 2 ½ Stunden (werktags) bzw. 5 ½ Stunden (wochenends) geöffnet, so dass ich Mitgefangene treffen kann, ziehe es vor, jeweils nur mit ein oder zwei Gefangenen in einer konkreten Situation zu tun zu haben, denn sobald es mehr Menschen sind, ist der Umfang der eintreffenden Signale schlicht zu groß. Wer viel und lange Zeit alleine lebt, leben muss, lernt sich damit zu arrangieren, so dass sich bestimmte Mechanismen auch verselbständigen.
Und dazu gehört dann auch eine reduzierte Aufnahmefähigkeit, oder die Fähigkeit, sich in Gesprächen auf ein Gegenüber zu konzentrieren.
Wir lesen oder hören von Menschen, die in Isolationshaft sitzen in der Regel jedoch nur, wenn diese in der Lage sind, sich aktiv mitzuteilen (per Brief, denn eine andere Möglichkeit gibt es nicht). Das traurige ist, es gibt so viele, die noch heute ungehört und ungesehen in Isolation sitzen, einfach weil ihnen die Fähigkeit oder auch der Wille fehlen, sich mitzuteilen, auf ihr Los hinzuweisen.
Abu Ghraib, das heute schon weitestgehend vergessene Foltergefängnis der Amerikaner wurde deshalb zum öffentlichen Skandalon, weil es Photos gab. Im Zeitalter des Internets gewinnen Bilder immer mehr an Wirkmacht – und von Orten, von welchen es keine Bilder gibt, wird wenig oder gar nichts berichtet. Das ist die Sicherheit, in der sich die Justizangehörigen wiegen können, dass ihr Tun nicht in die Zeitung kommen, nicht publik werden wird.
Der Vollzug
Es mag auf den ersten Blick fortschrittlich aussehen, wenn Gefangene und Sicherungsverwahrte sich Flachbildfernseher und die Playstation-2 kaufen dürfen. Beides mussten sie sich jedoch gerichtlich erstreiten und es dürfte für die Zeit nach der Haft nicht zwingend hilfreich sein, es dann in verschiedenen Playstation-Spielen zur Meisterschaft gebracht zu haben, jedoch noch nie einen PC gesehen zu haben, oder diesen routiniert bedienen zu können. Denn PC’s (vom Internetzugang gar nicht zu reden) sind in den Hafträumen verboten; mit der Folge, dass kein Gefangener bei der Entlassung eine eigentlich gebotene gefestigte Praxis im Umgang mit dem Computer vorweisen kann.
Abgesehen von diesen technischen Neuerungen gibt es wenig erbauliches zu berichten, vielmehr wurde im Laufe der letzten Jahre immer mehr an der Sicherheitsschraube gedreht. Jahr für Jahr gibt es neue Restriktionen: Mal werden alle Glasflaschen verboten, dann folgen Tesafilm, Uhu, Besenstiele und so weiter. Die Möglichkeiten, sich innerhalb eines Gefängnisgebäudes zu bewegen, wurde auch vielerorts teils erheblich eingeschränkt.
Konnten sich noch vor wenigen Jahren in Bruchsal, Mannheim und weiteren Gefängnissen die Bewohner gegenseitig im gesamten Hafthaus besuchen, dürfen sie sich heute in der Regel nur noch auf ihrer eigenen Station aufhalten und werden rigoros bestraft, wenn sie versuchen, jemand auf einer anderen Station zu besuchen.
Wohin man sieht: Kameras! Hier findet also eine Angleichung an die Lebensverhältnisse in Freiheit tatsächlich statt. Kein Schritt außerhalb der Zelle, der nicht überwacht und kontrolliert wird.
Ganz besonders „kontrolliert“ wird in den Gefängnissen zudem die Gruppe der „Russland-Deutschen“/Aussiedler aus den GUS-Staaten. Auch wenn sonst wenig von Solidarität zwischen und unter den Gefangenen zu spüren ist, jene Gefangenen mit Bezug zu den ehemaligen Sowjetstaaten solidarisieren sich untereinander, schotten sich teilweise auch ab, kooperieren nicht mit den Anstalten und helfen sich auch gegenseitig, z.B. mit Tabak und Kaffee. Eine Vorgehensweise und Bildung einer „Subkultur“, die der Justiz ein so massiver Dorn im Auge ist, dass mit strikten Sicherungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen versucht wird, die gruppeninterne Solidarität zu brechen. Selbst wer sich jener „Subkultur“ nicht anschließt, aber laut Geburtsurkunde in einem ehemaligen GUS-Staat geboren ist, wird automatisch mit Sicherungsmaßnahmen belegt und ist dann angehalten, erstmal gegenüber der Anstalt zu beweisen, dass er/sie sich von den entsprechenden Mitgefangenen distanziert.
Nicht wenige haben im Laufe der Jahre mir gegenüber bekundet, dass sie in ihrer Kindheit in der Sowjetunion als die „Scheiß-Nazi-Deutschen“ galten, nur um dann nach der Auswanderung nach Deutschland hier nun in den Gefängnissen als die „Scheiß-Russen“ bezeichnet und als solche behandelt zu werden.
Zu den besonders bedrückenden Erfahrungen der Bilanz zählt für mich auch das Sterben im Gefängnis. Immer mal wieder habe ich über den Tod von Gefangenen berichtet. Hier wäre dann besonders an Willi zu denken, einem HIV-positiven Mitgefangenen, den die Justiz hat im Gefängnis sterben lassen – und das trotz aller seiner verzweifelten Versuche, die absehbar kurze Zeitspanne bis zu seinem Tod in Freiheit zubringen zu dürfen.
Sein Tod dürfte symptomatisch sein für die Entwicklung im (deutschen) Strafvollzug: Gnadenlose Härte, bis zum Ende.
Die Gutachter
Eine Bilanz wäre unvollständig, würde die Rolle und Macht von (psychiatrischen) GutachterInnen unerwähnt bleiben.
Wer vor Ende der Haftzeit, „auf Bewährung“ frei kommen möchte, wird in der Regel begutachtet. Oftmals durch Anstaltspsychologen, in vielen Fällen jedoch auch durch externe Sachverständige.
Der Auftrag des Gerichts, welches über eine Haftentlassung zu entscheiden hat, lautet dann meist, der/die Sachverständige möge sich dazu äußern, ob „bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fort besteht“ (vgl. § 454 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Faktisch entscheiden dann diese GutachterInnen über Freiheit oder (weiterhin) Knast, denn fällt das Urteil des Sachverständigen positiv aus, wird der/die Betroffene entlassen, andernfalls weiter verwahrt.
Im Mai 2013 berichtete das ZDF Polit-Magazin Frontal 21 über die Begutachtungen im Bereich der Pflege. Die Kranken- und Pflegeversicherer beauftragen den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) mit der Begutachtung von Pflegebedürftigen, um festzustellen, ob eine Pflegestufe (1, 2 oder 3) zu gewähren ist und wenn ja, welche. Dabei kommt es in zig-tausenden von Fällen – das ZDF dokumentierte die Arbeit einer unabhängigen Beraterin, und diese alleine hatte schon mehrere tausend Gutachten als falsch entlarvt – zu Falschbegutachtungen. Den ersichtlich pflegebedürftigen Menschen wird die ihnen zustehende Leistung erstmal verweigert und das in einem Großteil der Fälle, obwohl die Notwendigkeit evident ist.
Wenn es also schon, deshalb dieser kleine Exkurs, in einem Bereich, in welchem es primär um die Gutachtenerstattung im Hinblick auf körperliche Gebrechen und Einschränkungen geht, zu einem hohen Maß an schlicht falschen Gutachten kommt, weshalb sollte es im Bereich der (forensischen) Psychiatrie besser laufen? Auf einem Gebiet, auf welchem die Kriterien noch unschärfer sind, noch mehr der persönlichen Weltanschauung des Gutachters unterliegen!
Gerade weil letztlich die psychiatrischen Sachverständigen über eine Entlassung aus der Haft zu entscheiden haben, neigen sie nicht zu übermäßigem Optimismus in ihren Expertisen, denn niemand möchte, sollte die positive Prognose sich als falsch erweisen, am nächsten Tag in der BILD-Zeitung stehen mit der Schlagzeile: „DIESER Gutachter ließ den IRREN frei!“.
Im Unterschied zu der Situation für Pflegebedürftige gibt es jedoch für Inhaftierte weder eine entsprechende Lobby, noch unabhängige Stellen, die die Gutachten prüfen. Die Gerichte übernehmen in der Praxis die Stellungnahmen der Sachverständigen sogar wörtlich in die eigenen Entscheidungen, ohne diese kritisch zu hinterfragen (was hingegen vorkommt, wie ganz aktuell in der JVA Bruchsal: Ein durchweg für den Gefangenen X. positives Gutachten wurde vom zuständigen Richter so lange zerpflückt, bis dieser die eigentlich mögliche Haftentlassung des wegen eines Drogendeliktes inhaftierten Gefangenen ablehnen konnte). So reiht sich dann, insbesondere bei Gefangenen mit langen Strafen, ein ungünstiges Gutachten an das nächste.
In meinem eigenen Fall, gerade wegen der bevorstehenden Sicherungsverwahrung (bzw. in solchen Fällen prinzipiell), müsste, damit mich das Gericht auf freien Fuß setzt, der Sachverständige zu dem Ergebnis kommen, dass erneute Straffälligkeit faktisch ausgeschlossen ist. Eine Beurteilung, die selbst bei Menschen, die noch nie mit dem Strafgesetz in Berührung gekommen sind, so kaum zu treffen ist, denn es soll prognostiziert werden, dass ich etwas nicht tun werde. Dabei erwarten die Gerichte von den GutachterInnen, dass sich deren Prognose auf die nächsten Jahre erstreckt.
Aber wie soll ein Psychiater ernsthaft und seriös prognostizieren können, was ein Mensch in einem Monat, in einem halben Jahr oder in zwei Jahren tun oder auch nicht tun wird?
Ich habe für mich aus diesen und anderen Gründen entschieden, mit Psychologen und Psychiatern nicht zu sprechen.
Es gibt schon aus den 60’er Jahren Untersuchungen, die belegen, wie maßlos die „Gefährlichkeit“ von Inhaftierten überschätzt wird – aus welchen Motiven heraus auch immer. Aus dem Jahr 2010 datiert die Dissertation von Michael Alex („Nachträgliche Sicherungsverwahrung – ein rechtsstaatliches und kriminalpolitisches Debakel“). Dr. Alex wies in seiner Untersuchung von 77 als extrem „gefährlich“ und in höchstem Maße als Rückfall gefährdet eingestuften Ex-Gefangenen nach, dass 50 der 77 Betroffenen gar nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten waren. Jene 27, die doch wieder Straftaten begingen, wurden in 10 Fällen zu Geldstrafen und in 5 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nur 12 Ex-Gefangene erhielten eine Strafe ohne Bewährung, in der Regel wegen Diebstahl, Betrug oder Drogendelikten. In drei Fällen wurde die Sicherungsverwahrung verhängt. Mithin in lediglich drei von 77 Fällen realisierte sich die zu Anfang prognostizierte „extreme Gefahr“, also in weniger als 4 % der Fälle. Und dies, obwohl zuvor alle 77 Personen von Justiz und Gutachtern als so extrem gefährlich beurteilt wurden, dass man sie nachträglich in die Sicherungsverwahrung stecken wollte.
Freilich dürfte sich auf absehbare Zeit an der Gutachter-Problematik nichts ändern, so dass hier aus Gefangenensicht der Ausblick mehr als pessimistisch ist.
Die Sicherungsverwahrung
Im Grunde war es für mich eine Erleichterung zu wissen, ich habe die SV schon. So konnte mich zu keinem Zeitpunkt die Justiz mit der Drohung, man werde die nachträgliche Anordnung prüfen oder gar beantragen (was rechtlich nach wie vor möglich ist) unter Druck setzen.
Heute vielfach nicht (mehr) bekannt ist, es waren vornehmlich die Vertreter kommunistischer und sozialdemokratischer Parteien, die während der Weimarer Zeit die damals angedachte Einführung der SV verhinderten. Und kein geringerer als Kurt Tucholsky, dessen Satz von „Soldaten sind Mörder“ zum Kampfruf für Millionen von Menschen wurde, positionierte sich schon 1928 eindeutig gegen die SV („Nieder mit der Sicherungsverwahrung“ in: Die Weltbühne 1928, S. 838-840). Es waren dann die Nationalsozialisten, die am 23.11.1933 die SV einführten.
In der Zeit nach 1949 durften Vertreter der unbarmherzigen NS-Justiz, wie ein Eduard Dreher (1943 in Innsbruck an Todesurteilen beteiligt) in der westdeutschen Justiz Karriere machen und, wie erwähnter Dreher, maßgeblich die Kommentierung und damit auch Anwendung der Paragrafen zur Sicherungsverwahrung verantworten.
Die DDR-Justiz entschied schon 1952, dass die SV „inhaltlich faschistisch“ (Urteil Oberstes Gericht der DDR vom 23.12.1952) und deshalb, auf dem Gebiet der DDR, verboten sei.
Heute sind die Haftbedingungen in der SV, im Vergleich zum übrigen Strafvollzug, sicherlich ein bisschen erfreulicher und auch entspannter (zur medialen Rezeption), jedoch bleibt selbst ein golden angestrichener Käfig immer noch ein Käfig!
Ausblick in eigener Sache
Da ich damit rechnen muss, die nächsten zehn Jahre in der Sicherungsverwahrung zuzubringen, mag der Ausblick wenig erfreulich anmuten. Jedoch bin ich in der außerordentlich glücklichen Situation, Menschen zu kennen, Freundinnen und Freunde, Genossinnen und Genossen, die mich begleiten, mir schreiben und auch zu Besuch kommen, sowie tatkräftig unterstützen.
Es gibt zudem Gruppen, die stets solidarisch sind, wie ABC, die Rote Hilfe e.V. oder das Gefangenen Info.
Zu erwähnen ist auch der Berliner Verein Freiabonnements für Gefangene e.V., der vielen hundert Gefangenen, darunter auch mir, regelmäßig Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften vermittelt.
Und so bin ich guten Mutes, auch die vor mir liegende Zeit, in der ich dann nicht mehr „Strafgefangener“, sondern „Sicherungsverwahrter“ sein soll, einigermaßen unbeschadet zu überstehen.
Zumindest jedoch besser, als jene, die nicht das Glück haben, auf so breite Unterstützung bauen zu können. Die vergessen von der Welt in ihren Zellen ein Leben leben, das mit Würde wenig und mit Freiheit nichts zu tun hat.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
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