Gericht weist alle Anträge der Verteidigung zurück und gibt rechtlichen Hinweis – Bericht zum Prozesstag gegen Sonja Suder am 11.10.2013
Von der Soliwebseite für Sonja Suder und Christian Gauger übernehmen wir den Bericht vom Prozesstag am 11. Oktober. Die weiteren Prozesstermine sind auf der Soliseite einsehbar.
Die Verhandlung begann heute mit zehn Minuten Verspätung. Dann betrat das Gericht den Sitzungssaal und die Vorsitzende verlas zwei Beschlüsse. Erwartungsgemäß wies das Gericht den Antrag von Sonjas Verteidigung auf Ablehnung des Sachverständigen Dr. Haag als unbegründet zurück. Haag hatte im April die Vernehmungsfähigkeit des Zeugen Hermann F. bestätigt und behauptet, dass in den vorliegenden ärztlichen Gutachten von 1978 und 1981 keine Anhaltspunkte zu erkennen seien, wonach Hermann F., der nach der Explosion der Bombe auf seinem Schoß beide Beine und das Augenlicht verlor, damals unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) gelitten habe. Das Gericht folgt dem Gutachter, obwohl er über keine einschlägige berufliche Qualifikation und Erfahrung im Bereich posttraumatischer Belastungsstörungen verfügt. Damit wischte das Gericht alle Argumente der Verteidigung endgültig vom Tisch, wonach die umstrittenen Polizeiprotokolle, die unmittelbar nach der Operation 1978 von den Vernehmungsbeamten angefertigt wurden und als Grundlage für die Anklage dienen, als verbotene Vernehmungsmethoden zu werten sind. Der Skandal findet damit seine Fortsetzung.
Die Beweisaufnahme konnte das Gericht jedoch immer noch nicht schließen, weil es bei der Ablehnung eines Antrags der Nebenkläger auf Ladung von Carlos als Zeugen vor Gericht einen Formfehler begangen hatte, der noch ausgebügelt werden muss, bevor die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten kann.
Kurz vor Schluss der nicht einmal einstündigen Vorstellung gab das Gericht den rechtlichen Hinweis zu Protokoll, dass die Anklage in Punkt 1 (OPEC) und Punkt 2 (Anschlag auf MAN) auch als Beihilfe und der Brandanschlag auf Heidelberger Schloss auch als versuchte Brandstiftung gewertet werden könne.