Landgericht Berlin: Durchsuchungen und DNA Entnahmen am 14. August rechtswidrig

still-not-living-policeAuf der Webseite des Berliner Ermittlungsausschusses ist ein weiterer Text einer “Betroffenengruppe” von einigen Hausdurchsuchungen diesen Jahres veröffentlicht wurden.

Am 14. August 2013 wurden in Berlin Räume im Hausprojekt Rigaer 94 und weitere Wohnungen in Neukölln, Wedding und Kreuzberg durchsucht. Gegen die Beschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten auch die Entnahme von DNA angeordnet (zum Hintergrund –>  ea-berlin.net). Staatsanwaltschaft und LKA versuchen, Verfahren wegen einer Spontandemo am Kotti (versuchter Mord) und Anschlägen auf verschiedene Jobcenter (Sachbeschädigung, Brandstiftung) zu vermischen, indem sie Zusammenhänge zwischen den von den Maßnahmen betroffenen Personen zu konstruieren.

Gegen die DNA- und Durchsuchungsbeschlüsse legte ein Teil der Beschuldigten und Betroffenen Beschwerden ein. Das Landgericht Berlin stellte nun fest, dass alle Durchsuchungen, gegen die Beschwerden eingereicht worden waren, rechtswidrig waren. Außerdem stellte das Landgericht fest, dass auch die Beschlüsse, mit denen die Entnahme von DNA erwirkt werden sollte, mit einer Ausnahme rechtswidrig waren. Begründet wurde der Beschluss des Landgerichts damit, dass das Ergebnis der Ermittlungen nicht über „vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen“ hinausgehe. Der Verdacht des LKA stütze sich dabei lediglich auf vermeintliche Handykontakte der Beschuldigten untereinander. Gegen eine Beschuldigte bleiben die Maßnahmen bestehen, bei zwei weiteren Beschuldigten gelten die Beschlüsse weiter, weil deren Anwälte keine Beschwerden eingelegt haben. Das Landgericht Berlin ordnet außerdem die Vernichtung der rechtswidrig entnommenen Körperzellen (DNA) an. Zufallsfunde, die den Beamten bei den rechtswidrigen Durchsuchungen in die Hände fielen, können jedoch für weitere Ermittlungen genutzt werden.

Gegen alle Beschuldigten wird weiter ermittelt, zusätzlich gibt es noch „Betroffene“, die vom LKA als Drittbeteiligte aus bislang unklaren Gründen in dem Verfahren geführt werden.

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