Bericht vom 2. Prozesstag gegen Sonja Suder und Christian Gauger am 2.10.2012
Von der Soliwebseite für Sonja Suder und Christian Gauger übernehmen wir einen Bericht vom 2. Prozesstag. Die weiteren Prozesstermine sind dort ebenfalls einsehbar.
Der Gerichtssaal war am Dienstag Morgen mit Freunden und Freundinnen sowie Pressevertreter_innen zur Hälfte besetzt. Insgesamt war das Gericht an diesem Tag genauso oft im Saal wie außerhalb wegen ständiger Beratungspausen.
Um 9:10 begann die Vorsitzende Richterin Stock mit der Verlesung der Ablehnung der Befangenheitsanträge vom 28.9. 12 gegen die Richter_innen Stock, Möhrle und Hellwig. Die zentralen Argumente der Ablehnung waren, dass das Gericht nicht zwingend im Zwischenverfahren (nach Anklageerhebung Nov. 2011 und Zulassung der Anklage Juli 2012) die damalige und jetzige Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit von H-.F. prüfen muss, sondern das auch während der Hauptverhandlung tun kann. Deshalb ist keine Befangenheit der Richter_innen fest zu stellen. Und deshalb hat RA Bremer zum Ende des Verhandlungstages angeregt, dass das Gericht jetzt in der Hauptverhandlung endlich die Verhandlungsfähigkeit begutachten lassen soll.
Die Vorsitzende hatte es versäumt Kopien des Beschlusses für die Verteidigung anzufertigen, das musste nachgeholt werden – 10 minütige Pause.
Anschließend wurden die persönlichen Daten der Angeklagten festgestellt. Dann der erste Versuch, die Anklage zu verlesen, denn die Verteidigung widersprach der Verlesung mit der Begründung, dass die Anklage unrichtige Tatsachen enthält. G. Kröcher-Tiedemann soll beim Überfall auf die Opec-Konferenz geschossen haben, sie aber 1990 von dem Kölner Landgericht deswegen rechtskräftig freigesprochen. Diese falsche Behauptung in der Anklage müsste dazu führen, dass sie unzulässig ist, ein Verfahrenshindernis darstellt und der Prozess eingestellt wird. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. RA Bremer begründet den Widerspruch erneut und fordert konkret
– eine neue Anklage
– die Aussetzung des Verfahrens
– den Haftbefehl aufzuheben.
Die Staatsanwaltschaft ist überhaupt nicht einsichtig und plädiert für die Fortsetzung der Verhandlung. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Wieder in den Gerichtssaal zurückgekehrt, wird der Widerspruch zurückgewiesen, es gibt keine Aussetzung des Verfahrens.
Die Verteidigung von Sonja S. greift ein und problematisiert, dass sich Sonja S. damit gegen eine offensichtlich falsche Anklage verteidigen muss.
Gegen ca. 12 Uhr wird die Anklage verlesen. Die Angeklagten äußern sich auf Nachfrage der Vorsitzenden nicht dazu. Vom Gerichtsdiener wird auf Anweisung der Vorsitzenden das Urteil aus dem Jahre 1982 gegen die Zeugin St. verteilt, das im „Selbstleseverfahren“ bearbeitet werden soll. Die Verteidigung gibt zu bedenken, dass das Urteil die Schöffen mit Unwahrheiten konfrontiert, die später schwer zu erschüttern sind, weil auch ein falsches Urteils Autorität hat. In diesem Prozess muss erstmal bewiesen werden, was damals zur Verurteilung geführt hat.
Die Richterin unterbricht die Verteilung mit dem Satz „es ist ja noch nicht an alle verteilt worden“ d.h. die Schöff_innen erhalten keine Kopie. Jetzt wird die erste Zeugin Frau St. aufgerufen, die schon seit dem Morgen warten musste. Aber die Zeugin ist nicht auf zu finden, auch nicht in der Cafeteria. Die Zeugin ist verschwunden, heute gibt es keine Vernehmung. Der Prozess endet vorzeitig.
Für Freitag hat das Gericht angekündigt zahlreiche Schriftstücke zu verlesen.