Bericht zum Prozesstag gegen Sonja Suder und Christian Gauger am 22.01.2013
Von der Soliwebseite für Sonja Suder und Christian Gauger übernehmen wir den Bericht vom Prozesstag am 22. Januar. Die weiteren Prozesstermine sind auf der Soliseite einsehbar.
Zwei Punkte standen im Zentrum des Prozesstages:
1.) Der Ausschluss eines Teils der Öffentlichkeit wg. der Aktion am 18.1.
2.) Die Fortsetzung der Vernehmung von Klein durch die Richterin.
Ad 1.) Die Richterin wies den Antrag der Anwälte auf unbeschränkte Zulassung der Öffentlichkeit in mehreren Beschlüssen zurück und bestand auf dem Ausschluss von 5 namentlich benannten Personen bis zum Ende der Befragung von Klein, obwohl die Anwälte auf mögliche Verwechslungen der betroffenen Personen durch das Gericht hinwiesen und erklärten, dass das Ende der Befragung von Klein sich noch sehr lange hinziehen könnte. Außerdem war bis zum Prozesstag der Beschluss des Gerichts den Anwälten nicht zugestellt worden. Die Anwälte bestanden auf einer unbegrenzten Zulassung der Öffentlichkeit. Nach mehreren Prozessunterbrechungen wies das Gericht den Antrag der Anwälte definitiv zurück mit der Begründung, dass die Aussage von Klein durch die Anwesenheit der “Störer” beeinflusst werden könnte. Die Begründung des Gerichts wich m.E. von der ursprünglich mündlich gegebenen Begründung ab.
Ad 2.) Nach mehreren Unterbrechungen und der Prozesspause setzte die Richterin die Befragung von Klein fort. Dabei ging es im Wesentlichen um Kleins Tätigkeit für die RZ im Vorfeld der OPEC-Aktion. Klein mutmaßte, dass die RZ in diesem Zeitraum von der PFLP (Haddad) mit ca. 5.000 DM monatlich unterstützt wurde. Klein erklärte, dass er in dieser Zeit mit W. Böse mehrfach in Paris und London gewesen sei. Bei den Gesprächen mit “Carlos” und Vertretern des Haddad-Flügels der PFLP sei er selbst nicht anwesend gewesen. In London sei eine Botschafterentführung geplant gewesen, die aber abgebrochen wurde, da der Botschafter selbst fast nie in der Botschaft anwesend war. Er selbst habe in London mit Palästinensern in einer Wohnung gewohnt, die mit Handgranaten unterm Kopfkissen geschlafen hätten. In Paris sei es zu einem Schusswechsel mit der Polizei gekommen, woraufhin W. Böse aus Frankreich abgeschoben und dem Haftrichter in Zweibrücken überstellt wurde. Dieser habe Böse überraschender Weise auf der Haft entlassen. Böse sei dann sofort in den Untergrund gegangen.