Thomas Meyer-Falk: Wahlrecht für Gefangene
Auch Gefangene dürfen in Deutschland wählen; ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht ist die absolute Ausnahme (von 1990 bis 2009 wurde gegen 77 Verurteilte als Nebenfolge ein solcher Ausschluss verhängt; vgl. Bundestags-Drucksache 16/12622 vom 08.04.2009). Was viele – auch Inhaftierte...