Freispruch für Niels
Am heutigen Montag fand im Moabiter Kriminalgericht der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen Niels statt (zwei ältere Texte mit weiteren Infos: Über die Verhaftung im Juni 2009 und Zum Prozessauftakt). Nach einer kurzen Vernehmung zweier Zeugen und der Befragung von Gutachter_innen, die damals die Kleidung von Niels und seines Begleiters sowie das abgefackelte Auto auf Spuren untersucht hatten wurde klar, dass es hierdurch keine weiteren belastenden Erkenntnisse geben würde – im Gegenteil.
Lediglich der Staatsanwalt wollte sich hiervon nicht überzeugen lassen und forderte in seinem Plädoyer, welches sinngemäß zu verstehen gab, dass der Beschuldigte seine Unschuld zu beweisen hätte und es nicht von Bedeutung sei, ob es Beweise gäbe oder nicht, zweieinhalb Jahre Haft für Niels. In ihrem Urteil betonte die Richterin, dass es sich um einen klaren Freispruch handelt und es für sie überhaupt nicht verständlich sei wie man das anders sehen könnte auch wenn sie den Erfolgsdruck der Staatsanwaltschaft in Sachen Brandstiftung an Autos nachvollziehen könne.
Bezüglich der Zeugen- und Sachverständigenvernehmung gibt es eigentlich nicht viel zu sagen. Bestechend jedoch war bei dem Prozess der unbedingte Verurteilungswille des Staatsanwalts dem in seiner Motivation auch geltende Rechtslage egal zu sein schien. Er versuchte in Bezugnahme auf Flyer die inhaltlich etwas mit den damaligen Aktionswochen zu tun hatten, die bei Niels gefunden wurden, ein Milieu von Straftäter_innen zu konstruieren, denen Niels angehören solle. Hierbei bezog er sich auch auf die Vielzahl von abgefackelten Autos im Jahre 2009 und schien sichtlich verzweifelt zu sein hierbei keine Erfolge in der Aufklärung dieser Ereignisse erzielt haben zu können. In seinem Plädoyer fragte er sich und alle Anwesenden welche Gewissheit ein Gericht haben müsse um eine Person verurteilen zu können. Hierauf folgte eine Indizienkette ohne auch nur einen konkreten Beweis, die seiner Meinung nach zu einer Verurteilung führen müsste. Hierzu zählten der Aufenthalt in Tatortnähe des brennenden Autos, dass Niels und seine Begleitung sich umgesehen haben (als schon Bullenautos mit Sirene und Blaulicht unterwegs waren) und, dass Niels keine Angaben zu den Tatvorwürfen mache. Aussageverweigerung ist aber nun einmal das Recht einer_eines jeden Angeklagten und sinnvolle Praxis.
Bei der Besessenheit des Staatsanwalts und dessen unbedingtem Verurteilungswillen ist davon auszugehen, dass es zu einem Berufungsverfahren kommen wird, was bedeutet, dass Niels einmal mehr einem Prozess in Deutschland entgegenblickt. Das jedoch ist noch nicht klar und jetzt heißt es erstmal: Schön, dass Du wieder draußen bist Niels!
Anna und Arthur haltens Maul!
Freiheit für alle!