JVA Dresden: Die Tyrannei des neonazistischen Hausarbeiters geht weiter
Bereits vor einigen Wochen wurde über das Auftreten besonders eines neonazistischen Gefangenen in der JVA Dresden berichtet. Dies tat der Tätigkeit des genannten Neonazis als Mitarbeiter in der JVA Dresden keinen Abbruch. Er setzt das Zur-Schau-Stellen seiner Nazitattoos fort und erniedrigt weiterhin seine Mitgefangenen.
Als Hausarbeiter hat er die Aufgabe, die Reinigungsmittel herauszugeben, den Flur zu reinigen, die Schmutzwäsche der Wäscherei zuzuführen und Klopapier auszugeben.
Erst kürzlich bat ein gefangener bei dem Hausarbeiter um Klopapier, doch er verweigerte die Herausgabe mit der Behauptung, er habe bereits ausreichend erhalten. Erst die Beamte Frau Lorenz beschaffte dem Gefangenen dann das notwendige Klopapier. Den Hausarbeiter scheint das zu amüsieren, denn es war nach der Zurückweisung des Bittstellers deutliches Gelächter über das „Ablaufenlassen“ aus der Zelle des Neonazis zu hören.
Auf dem Körper des Neonazis wurden zwischenzeitlich auch weitere Tattoos mit eindeutigem Bekenntnis zum Nationalsozialismus entdeckt. Auf der Hand ist unmissverständlich ein ca. 5×5 cm großes Hakenkreuz zu erkennen, das seine Mitmenschen über seine Einstellung informieren soll.
Die 44. Strafkammer -Strafvollstreckungskammer- des Landgerichts Berlin hat in seinem Beschluss vom 29. August 2002 bereits früher in einer seltenen Entscheidung für den Strafvollzug herausgebildet:
„Zeigt ein Strafgefangener öffentlich Tätowierungen, die Symbole verfassungswidriger Organisationen verkörpern, verstösst er gegen §86a StGB. Er kann dementsprechend von der Justizvollzugsanstalt dazu angehalten werden, diese Kennzeichen abzudecken, um zu vermeiden, dass dadurch einer rechtsextremistischen Insassen-Subkultur Vorschub geleistet wird.“
Dem Anstaltsleiter der JVA Dresden, Ulrich Schwarzer, ist es offensichtlich gleichgültig, ob in seinem Knast Neonazis als Mitarbeiter tätig werden und somit auch ihre Mitgefangenen durch das Zeigen von Nazitattoos verängstigen. Anderenfalls hätte er von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Nazitattoos abdecken zu lassen.
Auch die direkte Androhung von Gewalt seitens dieses Neonazis in Gegenwart von Knastbeamten und Beamtinnen wird wie eine alltägliche Selbstverständlichkeit hingenommen: Vor kurzem, als der Neonazi einem Gefangenen an der Türschwelle das Mittagessen in dem typischen Blech überreichte, sagte er erzürnt in Bezug auf die Zeitungen, die täglich auf dem Stationsgang abgelegt werden, um sie nach dem Lesen anderen Gefangenen zur Verfügung zu stellen, dies betrifft konkret die Tageszeitung „Junge Welt“ : „Finde ich den scheiß nochmal hier draussen, dann besuch ich dich in der Dusche.“
Die Beamtin Frau Lorenz äusserte dazu nur verwundert „Hä?“ und schloss die Türe, die sie kurz öffnete, damit der Neonazi das Mittagessen überreichen und seine Gewaltdrohung loswerden konnte. Ganz offensichtlich passt es ihm gar nicht, dass sich auf dem Gang linke Zeitungen auf dem Tisch liegend befinden, deren erste Seiten sich immer wieder auch mit der Gefahr von Rechts auseinandersetzen. Seine Drohung blieb trotz unmittelbarer Anwesenheit einer Staatsbeamtin ohne jegliche Konsequenz. Ein deutliches Zeichen, sich auf einen Schutz von Seiten des Staates vor rechter Gewalt nicht verlassen zu dürfen.
Dieses aggressive Verhalten zeigt der Neonazi gegenüber fast allen seinen Mitgefangenen. Die Ausübung von Macht scheint ihm Freude zu bereiten. Ich erlebte selbst, als der Neonazi vor mehreren Wochen einem Mitgefangenen sein Abendbrot nicht ausgeben wollte, sondern ihn einige Minuten zappeln ließ. In dieser Zeit sorgte sich der Betroffene, was er ansonsten essen könnte.
Ano Nym