Neues vom Kotti-Verfahren

still-not-living-policeVon der Webseite des Berliner Ermittlungsausschusses übernehmen wir die Dokumentation eine Stellungnahme der Soligruppe Kotti zum aktuellen Stand der Ermittlungen.

Am 7. Juni 2013 kam es in Berlin Kreuzberg zu einer spontanen Demonstration, in dessen Verlauf laut Polizeiangaben ein Mannschaftswagen der Polizei mit Steinen, Feuerwerkskörpern, Flaschen und Brandsätzen beworfen worden sein soll. Unmittelbar nach dem Vorfall am Kottbusser Tor meldeten sich zwei Jugendliche bei der Polizei und erklärten, dass sie zu der Initiative Kotti & Co gehörten und zur Tatzeit vor dem Zelt der Initiative am Ende der Admiralstraße gestanden hätten. Ihnen sei eine unvermummte Person aufgefallen, die Flyer auf den Boden geworfen hätte. Sie hätten diese Person angesprochen und diese gefragt, wer das denn wegräumen solle. Von dieser Person wurde nun ein Phantomfoto gefertigt. Mit Hilfe dieses Bildes wird nun nach dieser Person gefahndet.

Die Jugendlichen berichten weiter, dass kurz nach der einzelnen Person andere – vermummte – Personen aufgetaucht seien. Diese hätten den Mannschaftswagen angegriffen. Von dieser Aktion fertigten die Jugendlichen mit ihren Mobiltelefonen einen Videofilm. Das Video haben sie der Polizei übergeben. Zur selben Zeit hielten sich in dem Hostel am Kotti zwei Polizisten aus Süddeutschland auf. Diese filmten den Vorfall ebenfalls mit ihrem Handy. Auch diese wurde der Polizei übergeben und später von ihnen ins Internet gestellt: www.youtube.com

Auf dem Video sieht man, dass die Personen in verschiedene Richtungen – nur nicht in die Reichenberger Straße – flüchten. In eben dieser wurden später zwei Personen festgenommen. Diese werden nun wegen versuchten Mordes beschuldigt. Wegen der durch das Video offenkundig anderen Fluchtrichtung hat die Verteidigung inzwischen die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Einen Tag nach diesem Vorfall wurden im Park vor dem Rauchhaus mehrere Personen kontrolliert, die sich dort zusammen mit einem der am Vortag verhafteten aufhielten. Bei diesen Personen, die in den Akten als Zeugen bezeichnet werden, wurden Halstücher und Pfefferspray nach ASOG sichergestellt. Jetzt sind diese Gegenstände beschlagnahmt und werden auf DNA Spuren untersucht. Dagegen haben manche „Zeugen“ Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat die Beschwerden verworfen, weil es der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, aus einer möglichen Bekanntschaft der „Zeugen“ mit einem der Beschuldigten ergebe sich, dass diesen eine Beteiligung an der Tat zuzutrauen sei. Außerdem sei aus dem oben genannten Video ersichtlich, dass die Personen bei der Aktion am Kotti Damm auch Halstüchter getragen hätten. Ein Tatbeitrag der „Zeugen“ sei aber nicht beweisbar. So wurde dieser Umweg genutzt, um den beschlagnahmten Gegenständen DNA Spuren zu entnehmen und diese einem Spur-Spur Vergleich zuzuführen. Dazu sei angemerkt, dass der BGH in einem anderen Verfahren festgehalten hat, dass eine Beschlagnahme zur Ermittlung eines Anfangsverdachts unzulässig ist. Das interessiert das Landgericht Berlin allerdings nicht….

Soligruppe Kotti

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