Staatlich unterstützte Rechtsverweigerung – Sicherungsverwahrung nach den gesetzlichen Neuregelungen
Etwa 500 Menschen befinden sich bundesweit im Vollzug der sogenannten Sicherungsverwahrung (SV). Sie befinden sich in regulärer Strafhaft, obwohl sie ihre Gefängnisstrafe bereits verbüßt haben.