Thomas Meyer-Falk: Carmen F. zu Sicherungsverwahrung verurteilt
Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F. zu 6 ½ Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Am 11. Dezember 2014 verurteilte das Landgericht Ravensburg Frau F. zu 6 ½ Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Aus gesicherter Quelle erfuhren wir heute, dass die sich seit Dezember 2013 durch polizeilichen Psychoterror in die Flucht gedrängte Carmen Forderer erneut in (Untersuchungs-)Haft befindet.
Erst vor wenigen Tagen berichtete ich von Carmen, die ihre elektronische Fußfessel durchtrennte und dann untertauchte. Am 30.12.2013 wurde sie nun verhaftet.
Nachdem Carmen F. im November 2013 aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen wurde ist sie nunmehr „untergetaucht“.
Die heute 47 jährige Carmen saß seit rund 14 Jahren in Haft; davon die letzten vier in (nachträglicher) Sicherungsverwahrung. Diese Woche kam sie frei.
In den letzten Wochen machte der Fall des Raimund M. Schlagzeilen, da er seit 2012 in bayrischen Gefängnissen in strenger Isolationshaft gehalten wurde. Was ist Isolationshaft? Hier sitzt man nicht nur in einer Einzelzelle, etwas, das viele Inhaftierte schätzen,...