Thomas Meyer-Falk: Überzogene Telefonkosten in Gefängnissen?
So sehr die Telefonie in Freiheit verbreitet ist, so sehr hinken die Gefängnisse hinterher – gemäß § 32 StVollzG-Bund „kann“ Gefangenen gestattet werden, zu telefonieren; am restriktivsten dürfte Bayern sein, da dort nur „in dringenden Fällen“ Telefonate gestattet werden können.