Urteil gegen Marco Camenisch vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in Sachen bedingte Entlassung
Am 8. November hat das VG über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Direktion der Justiz und des Inneren Kt. Zürich meines Rekurses gegen Nichtgewährung meiner bedingten Entlassung durch das Amt für Justizvollzug entschieden.