Thomas Meyer-Falk: Knastarbeit in den Medien
In deutschen Gefängnissen herrscht Arbeitszwang, sprich die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten sind verpflichtet eine ihnen zugewiesene Arbeit auszuüben, sofern sie „zu deren Verrichtung (… auf Grund ihres…) körperlichen Zustandes in der Lage“ sind (§ 41 Strafvollzugsgesetz). Mediale Rezeption Immer mal...