Thomas Meyer-Falk: Aids im Strafvollzug

faust-durchs-gitterÜber die gesundheitliche Lage von Inhaftierten in Deutschland existieren keine zusammenfassende Erkenntnisse, deshalb gibt es auch keine Statistiken über HIV-positive Gefangene. Die Landesjustizverwaltungen gehen von einer geringen bis rückläufigen Anzahl HIV-positiver Gefangener aus (vgl. Feest, AK-Strafvollzugsgesetz, 5. Auflage, vor § 56 Ziffer 48).
Bei AIDS/HIV handelt es sich um eine schwere Schwächung des körpereigenen Abwehrsystems. Das Virus macht letztlich den Körper wehrlos gegen viele Krankheitserreger.

Die Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen in Freiheit findet ihre Fortsetzung hinter den Knastmauern. Das fängt an, indem man diese Gefangenen von bestimmten Arbeitsplätzen (z.B. Küche) fernhält, zwecks “Vermeidung einer Beunruhigung bei den Mitgefangenen” (so die Argumentation in NRW) oder aus “psychologischen Gründen” (so in Baden-Württemberg) und sich faktisch der Status nicht geheim halten lässt. D.h. das Outing erfolgt systemimmanent zwangsläufig, wenn bspw. “Sonderkost” (also Ernährungszulagen und -ergänzungen) die nur die HIV-positiven Gefangenen erhalten vor aller Augen verteilt wird; was sich im Alltag einer Haftanstalt letztlich nicht vermeiden lässt.

Gab es bis Ende 2007 noch regelmäßige finanzielle Unterstützung der Deutsche AIDS-Stiftung für “positive” Gefangene, damit diese sich gerade im Bereich Ernährung mit dem erforderlichen Zusatzbedarf versorgen konnten, strich die Stiftung mit Schreiben vom 19.12.2007 diese “Ernährungsbeihilfen” und unterließ es nicht, in ihrem Informationsbrief “beste Wünsche für ein entspannendes und besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr” zu übermitteln, was betroffene Gefangene nicht wirklich erheiterte.

Inhaftierte im Allgemeinen und HIV-positive im Besonderen sind in aller Regel arm! Sie haben keinerlei finanzielle Polster, sind sogar verschuldet. Vor diesem Hintergrund diente die finanzielle Unterstützung durch die AIDS-Stiftung der Sicherung einer vollwertigen Ernährung. Bedenkt man, daß gerade dann wenn das AIDS-Vollbild ausbricht die Betroffenen kaum mehr (voll) arbeitsfähig sind und dann von der JVA mit 31,50 Euro Taschengeld im Monat ausgestattet, davon jegliche Ausgaben bestreiten müssen (angefangen bei Stromkosten von bis zu 5 Euro/Monat; TV-Kabelgebühr: 5 Euro -in manchen Anstalten auch gerne mal 10 Euro-; über Körperpflegemittel; vielleicht auch mal Tabak und Kaffee), wird schnell deutlich, daß die Streichung ein existenzieller Einschnitt war. Dir Ortsgruppen der AIDS-Hilfe versuchen die Aktion der Stiftung zu kompensieren, z.B. durch Einwerbung von Spenden. Aber für Gefangene zu werben ist nicht besonders lukrativ.

Die ärztliche Behandlung von “positiven” Gefangenen ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich, je nach Bereitschaft des ärztlichen Dienstes mit externen Personen zu kooperieren. Dabei sind die Inhaftierten vollständig abhängig vom “good will” der Anstaltsärzte, denn eine freie Arztwahl besteht hinter Gittern nicht.

In der JVA Sehnde (Niedersachsen) wollte die Anstalt auch schon mal einen in Isolationshaft sitzenden Gefangenen für die Regelmäßige Blutentnahme auf einer Liege festketten; erst nach Intervention der AIDS-Hilfe wurde hiervon Abstand genommen. Ein Gefangener der offenbar gedroht hatte Dritte zu infizieren wurde in der JVA Heilbronn in Einzelhaft gehalten und Wärter betraten dessen Zelle nur in Ganzkörperanzug und mit Schild und Knüppel: Tag um Tag, Monat um Monat, Jahr um Jahr. Als er dann in Haft verstarb hielt es die Anstalt nicht für notwendig seinen Verteidiger zu informieren (diese Geschichte kenne ich, da wir den selben Verteidiger hatten und er mir empört über das Verhalten der Anstalt berichtete).

Die Zahl derer die in Haft sterben, wird sich wohl erhöhen, oder man entlässt sie kurz vor dem Tod in ein Sterbehospiz. Da es jedoch schon Arbeitsgruppen in den Landesjustizverwaltungen gibt, welche sich mit “menschenwürdigem Sterben im Strafvollzug” befassen, darf man bezweifeln, daß ein Hospiz in einigen Jahren überhaupt noch erwogen werden wird.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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