Thomas Meyer-Falk: Gericht prüft Freilassung
Nachdem ich seit dem 12.10.1996 in Haft sitze und für den 07.07.2013 „Endstrafe“ ansteht, sprich ich werde meine Haftstrafen dann bis zum letzten Tag abgesessen haben, prüft zur Zeit das Landgericht Karlsruhe, ob ich freigelassen werden kann.
Landgericht Karlsruhe
Wer sich an meinen Bericht über den Fall des im April 2012 verstorbenen Bruchsaler Gefangenen Willi erinnert wird sich nicht wundern zu erfahren, dass sich schon die Einleitung des Prüfverfahrens schwierig gestaltete. Ich soll ab dem 08.07.2013 in Sicherungsverwahrung und da ich schon im Frühjahr 2012 davon ausging, dass die Justiz bis Juli 2013 keine verfassungskonformen Vollzugsbedingungen würde schaffen können, hatte ich schon damals beantragt, die Sicherungsverwahrung für erledigt zu erklären. Jenen Antrag wies das Gericht am 18.06.2012 als verfrüht zurück, kündigte aber an, von Amts wegen werde – Zitat – „gegen Ende des Jahres 2012“ die Prüfung eingeleitet werden.
Da ich so meine Zweifel an dieser Aussage hegte, beantragte ich am 06.12.2012 ausdrücklich meine Freilassung spätestens zum 07.07.2013.
Antrag verschwunden
In dem Antrag teilte ich ausdrücklich mit, dass ich mich nicht psychiatrisch untersuchen lassen werde und auch das Ritual der mündlichen Anhörung vor der Kammer nicht mitmachen würde. Da mir keine Eingangsbestätigung zuging, fragte ich am 08.01.2013 nach, wo diese bleibe.
Hieraufhin teilte mir Vorsitzender Richter SANCHEZ-HERMOSILLA mit, es läge kein Antrag von Dezember 2012 vor.
Schreiben des Richters
Als Gefangener in einer totalen Institution tut man gut daran, auch auf Feinheiten zu achten. So trug das Schreiben des Richters den Betreff „Strafverfahren gegen Meyer-Falk, Thomas“. Und unten links den Vermerk „Schreiben an Angeklagte“.
Eine Praxis, die die Kammer schon viele Jahre übt und die immer mal wieder, auch von Rechtsanwälten, beanstandet wird. Zum einen wird vorliegend kein „Strafverfahren“ gegen mich geführt, sondern es geht um ein „Strafvollstreckungsverfahren“, erst recht nicht bin ich ein „Angeklagter“. Das ist keine spitzfindige Semantik, sondern es belegt das Desinteresse der RichterInnen gegenüber der prozessualen Position der Gefangenen der JVA Bruchsal und zeugt auch von deren Voreingenommenheit. Die RichterInnen leben in der Vorstellungswelt, sie müssten hier über einer Straftat frisch angeklagter Gefangener richten. Entsprechend hoch ist die Quote der Ablehnungen der Anträge von Gefangenen. Wie sagte ein Vollzugsbeamter kürzlich, der an einer Schnittstelle arbeitet: „Herr Meyer-Falk, alle mit SV gehen auch in die SV, hier wird keiner entlassen“. So der Amtsinspektor ganz freimütig.
Weiteres Verfahren
Der Präsident des Landgerichts, Herr RIEDEL, teilte mir am 29.01.2013 mit, man prüfe nun meinen im Januar 2013 erneut gestellten Antrag auf Freilassung unter dem Aktenzeichen 15 AR 1/13.
Man darf gespannt sein, wie „gründlich“ nun das Gericht „prüfen“ wird, die angeblich für „Ende 2012“ vorgesehene Einleitung des Prüfverfahrens von Amts wegen fand – selbstredend – nicht statt.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal
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