Thomas Meyer-Falk in SV „angekommen“
Nachdem ich nun seit 1998 in der JVA Bruchsal einsaß, wurde ich am 08. Juli 2013 in die JVA Freiburg verlegt, um dort die Sicherungsverwahrung zu verbüßen.
Sicherungsverwahrung in Freiburg
Ob es schwarzer Humor des Anstaltsleiters der JVA Freiburg, Thomas Rösch ist, dass der Aufmacher der Internetseite ein Zitat von Leo Tolstoi („Um einen Staat zu beurteilen, muss man seine Gefängnisse von innen sehen“) ist, nur um dann wenige Absätze weiter auch noch Immanuel Kant („Was kann ich wissen? Was kann ich tun? Was darf ich hoffen?“) zu bemühen, wer kann das schon wissen!? Jedenfalls war es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der am 13.01.2011 feststellte, dass auch die Haftbedingungen in der SV-Abteilung der JVA Freiburg inakzeptabel seien (Aktenzeichen: 27360/04 und 42225/07).
Der profunde Kenner der Verhältnisse in der Haftanstalt, der ehemalige Sozialarbeiter der JVA, Peter Asprion und heute als Bewährungshelfer tätig, kam am 18. März 2013 in einer ARD-Dokumentation unter dem Titel „Knast auf ewig?“ zu Wort. Dort stellte er nüchtern fest, dass alle Urteile aus Strasbourg und Karlsruhe (dort brandmarkte am 04. Mai 2011 das Bundesverfassungsgericht die Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung), wie auch die nun neu beschlossenen Gesetze nichts substantielles ändern werden.
Ob dem so ist oder nicht, darüber werde ich dann künftig aus der JVA Freiburg berichten können.
Wunsch nach Unterstützung
Auf diesem Weg möchte ich heute auch um etwas finanzielle Unterstützung bitten. In der SV dürfen sich die Verwahrten auf Wunsch selbst ernähren; dafür zahlt die Anstalt dann täglich einen Betrag von circa 2,40 Euro aus. Ein aus Sicht der Verwahrten eher bescheidener Betrag (um das Wort schäbig zu vermeiden), wobei pikant ist, dass dieser Betrag unter einer GRÜN/Roten-Landesregierung festgesetzt wurde, während in Niedersachsen, noch zu Zeiten der CDU-Regierung, man den Verwahrten einen dreimal so hohen Betrag im Gesetz zugestand (vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/4873, dort Seite 71, wonach der tägliche Betrag für die Verpflegung 7,20 Euro sei).
Hier wäre ich also wirklich sehr erfreut und dankbar, wenn sich Menschen bereit erklären, z.B. per Dauerauftrag (z.B. 5 Euro oder 10 Euro im Monat) etwas zu überweisen. Das Konto der Haftanstalt lautet wie folgt:
Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto: 4552107
BLZ: 600 501 01 (BW-Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC-/SWIFT-Code: SOLADEST600
Verwendungszweck: „Meyer-Falk, Thomas, 15.5.1971, SG1-AK10“
(der Verwendungszweck ist wichtig, da der Knast sonst Gelder nicht zuordnen kann, wie auch der Zusatz „AK10“, da das die Kennung der Freiburger JVA ist.)
Meine neue Postanschrift lautet zudem ab sofort:
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (Sicherungsverwahrung)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
Ich danke allen LeserInnen und UnterstützerInnen für die Begleitung über nun schon so viele Jahre und wünsche mir sehr, auch künftig auf offene Ohren und Herzen für die Belange gefangener Menschen zu stoßen!
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA (Sicherungsverwahrung)
Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com