Thomas Meyer-Falk: Justizministerium interveniert!
Anfang Januar 2010 berichtete ich von “Gedanken und Einfällen” des Leiters der JVA Bruchsal, Thomas Müller; er hatte mit Wirkung zum 01.01.2010 den Gefangenen verboten, sich Bücher oder Zeitungen von Dritten (z.B. Freunden, Angehörigen) bezahlen zu lassen.
Fälschlicherweise hatte ich in dem Artikel hierzu dem Leiter der Anstalt das “Vorgehen nach Art eines Sonnenkönigs” unterstellt, denn über einem Sonnenkönig schwebt nur der Himmel, allenfalls noch Gott – über einem Knastchef freilich schwebt das Justizministerium.
Der um eine kurze Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Hausverfügung des Thomas Müller gebetenen Professor Dr. Feest (Universität Bremen), teilte mit Schreiben vom 12.01.2010 mit, daß nach überschlägiger Prüfung, das Vorgehen der Anstalt -Zitat- “nun schwer vertretbar erscheint”.
So sah es offenbar auch das zwischenzeitlich damit befasste Justizministerium Stuttgart; nicht, daß allzu oft “Gutes” vom Ministerium kommen würde, hier jedoch sah es sich veranlasst, wie mir am 26.01.2010 von der Anstalt mündlich eröffnet wurde, den Leiter der Anstalt anzuweisen, seine Hausverfügung in diesem Punkt zu ändern, so daß ab sofort die Gefangenen -wie bisher- sich Bücher, Zeitungen und Zeitschriften direkt durch Dritte (die dann unmittelbar mit Verlag oder Buchhandlung abrechnen) bezahlen lassen dürfen.
Thomas Meyer-Falk
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