Thomas Meyer-Falk: Keine Freilassung für Meyer-Falk !?
Vor bald einem Jahr berichtete über das Verfahren zur “vorzeitigen” Freilassung aus der Haft, betreffend meiner Person (Freilassung von Meyer-Falk?). Hier nun ein Zwischenfazit.
Im Dezember 2008 besuchte mich der von Gericht bestellte Sachverständige Professor Dr. Foerster (Universität Tübingen) und unterhielt sich zwei Stunden mit mir. Sein schriftliches Gutachten vom 19.01.2009 führte dazu, daß ich ihn wegen Besorgnis der Befangenheit zwischenzeitlich abgelehnt habe. Über diesen Antrag entscheidet nun das Landgericht Karlsruhe (wobei im Falle der Zurückweisung des Antrags Beschwerde zum OLG möglich ist).
Foerster führt in seiner Zusammenfassung aus, daß “die Risikofaktoren überwiegen” würden. Ich bedürfe therapeutischer Behandlung, erst in der JVA Bruchsal. Hier als Vorbereitung für eine sich anschließende langjährige Sozialtherapie in einer anderen Vollzugsanstalt welche nämlich über eine entsprechende sozialtherapeutische Abteilung verfüge.
Ohne dies näher zu begründen, geht der Sachverständige davon aus, daß eine ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsstörung vorliege. Erforderlich sein eine “Aufarbeitung der Taten”, auch bedingt durch die lange Einzelhaft (ich saß knapp 11 Jahre in Isolationshaft) sei “Gruppenerfahrung” von Bedeutung und die “Förderung der sozialen Kompetenz, Gefühle zulassen können”, sowie adäquater Umgang mit Konflikten.
Staatsanwältin Arnold aus Mannheim erwiderte auf das Gutachten ich sei “offenbar nicht bereit, (mich) dem Gutachter offen mitzuteilen” und es bedürfe eines breitgefächerten Behandlungsprogrammes, um mir “soziales Verantwortungsbewustsein zu vermitteln, das den verurteilten in die Lage versetzt, ein straffreies Leben führen zu können.”. Und Staatsanwalt Külker aus Heilbronn begehrt die Verwerfung meines Befangenheitsgesuchs. Mit intellektueller Brillianz kommt er zu der Erkenntnis “Der Verurteilte ist offensichtlich inhaltlich mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht zufrieden.”.
Unabhängig von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens ist festzustellen, daß nach aktuellen Untersuchungen (Michael ALEX in “Nachträglich Sicherheitsverwahrung – eine empirische erste Bilanz”, Universität Bremen) psychatrische Sachverständige viel zu vielen Gefangenen, bzw. Verwahrten eine “Gefährlichkeit” attestieren. Alex vermutet, daß alleine bei den derzeit 435 Sicherheitsverwahrten 360, also über 80% zu Unrecht verwahrt werden.
Vor Jahrzehnten war es in Mode durch neurologische Eingriffe ins Gehirn (stereotaktische Operation) “Verbrecher” vermeindlich “heilen” zu wollen; heute geht man subtiler vor. Seinerzeit konnte sich ein Gefangener noch physisch wehren, auch wenn er dann gewaltsam fixiert wurde. Er hatte zumindest eine Möglichkeit aktiv zu handeln und sich zu widersetzen; der Operateur pfuschte dann im Gehirn herum. Heute aber soll der Gefangene bitteschön gleich selbst mitwirken an der eigenen Wesensveränderung. Die Gefangenen sollen alles über Bord werfen, was Gutachter, Justiz, Psychiater, Psychologen für hinderlich halten. So wie der Hund dem Stöckchen nachrennt, soll der Inhaftierte dem Stöckchen nachhecheln. Wer kennt nicht das Spiel mit Hunden, wenn man nur so tut als hätte man ein Stöckchen geworfen – der Hund hetzt dennoch los. Und genau so ergeht es auch vielen Gefangenen – die Justiz wirft nicht einmal ein Stöckchen und trotzdem hechelt ein Großteil der Gefangenen los.
Ich lehne diese “Spielchen” ab; in der Konsequenz bedeutet dies, daß aktuell und auf die nächsten Jahre die Gerichte eine Freilassung verweigern werden.
Das Ziel ist immer die Freiheit – aber entscheidend ist der Weg dahin.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal
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