Thomas Meyer-Falk: Knastshop Massak — ein Erlebnis!
Gefangene dürfen (situationsbedingt) nicht einfach im nächstgelegenen Supermarkt einkaufen, sondern erhalten die von ihnen gewünschten und benötigten Nahrungs-/Körperpflegemittel, welche sie sich privat kaufen möchten, vom jeweiligen Anstaltskaufmann. Hierzu schließt der Anstaltsleiter einen Vertrag mit einem externen Händler, der dann exklusiv, also wie bei einem Monopol, die Gefangenen der betreffenden Anstalt beliefern kann.
Seit Dezember 2007 müssen die Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal ihren Bedarf über die Firma Massak Logistik GmbH (www.massak.de) decken. Wie schon seinerzeit befürchtet (vgl. “Kapitalismus im Knast“), nützt der Firmeninhaber die monopolartige Situation, um Preise zu verlangen, wie sie ihm belieben.
Und die JVA hat ihm hierfür faktisch einen Persilschein ausgestellt, da nur im Falle von Forderung “unangemessener Preise” (§12 des Vertrages zwischen Händler und JVA vom 12.09.2007) eine fristlose Kündigung möglich ist, und im übrigen Massak nur vertraglich verpflichtet wurde, “marktgerechte Waren zu handelsüblichen Preisen” feil zu bieten (§4 a.a.O.). Diese Klausel ist so schwammig, dass wohl letztlich erst bei Erreichen der Wuchergrenze juristische Schritte Erfolg versprechen.
Das Justizministerium Baden-Württemberg (Az.: 4514.2005/080) verteidigte die Vertragsgestaltung der JVA mit dem Hinweis, dass es “keinesfalls Wartelisten von interessierten Lebensmittelhändlern” gebe, die Gefangene beliefern wollten.
Da also weitere Schritte in diesem Bereich vorerst wenig Erfolg versprachen, kam ich auf die Idee, das Mitte 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu nutzen, um zu überprüfen, wie es denn die Firma mit dem Lebensmittelrecht halte. Wenn schon teure Preise, dann doch auch exzellenter Service und penible Einhaltung der grundlegendsten Bestimmungen — sollte man zumindest denken.
Nun überforderte es auch mein Budget, alle einschlägigen Behörden anzuschreiben, in deren Bezirk Massak tätig ist; in fast fünfzig Städten beliefert sie die dortigen Gefängnisse. Primär ist sie in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen tätig; seit kurzem jedoch auch in Niedersachsen (Sehnde – und von dort hört man Entsetzensschreie, was Massaks Preispolitik anbetrifft).
Ich beschränkte mich also auf Anfragen bei den Städten, bzw. Landkreisen Karlsruhe, Bamberg, Nürnberg, Gera und Torgau.
Aus Torgau erreichte mich die Mitteilung, dass in Sachsen das VIG nicht anwendbar sei, da es an einer landesrechtlichen Umsetzung fehle, was man bedaure. Die Stadt Gera ließ mich wissen, in der dortigen JVA verkaufe Massak angeblich keine kühlpflichtigen Lebensmittel.
Fündig wurde ich in Karlsruhe, Bamberg und Nürnberg.
Karlsruhe:
Das dortige Landratsamt ist auch für Verstöße hier in der JVA Bruchsal zuständig. Bei der Kontrolle am 20.03.2008 (Massak war also schon knapp vier Monate hier tätig) wurde festgestellt, dass keinerlei geeignete Kühleinrichtungen für kühlpflichtige Waren vorhanden waren.
Bamberg:
Auch hier war mangelnde Kühlung bei einer Kontrolle am 11.02.2008 festzustellen, die zu einer mündlichen Verwarnung Anlass gab.
In einer anderen Betriebsstätte von Massak (denn er betreibt auch EDEKA-Supermärkte) wurden bei Kontrollen 2005, 2007 und 2008 Hygienemängel festgestellt.
Nürnberg:
Mit Bescheid vom 08.12.2008 teilte mir das Ordnungsamt der Stadt mit, man habe die Firma Massak am 11.06.2007 mit einer Geldbuße von 300,– € belegen müssen, weil bei einer Betriebskontrolle im Verkaufsraum der JVA Nürnberg sensorisch verdächtiger Leberkäse und Pizza-Leberkäse vorgefunden wurde, der in dieser Weise nicht hätte verkauft werden dürfen.
Man mag sich gar nicht vorstellen, was alles ans Tageslicht gelangen würde, wenn systematisch in allen Städten, in denen diese Firma sich mittlerweile in Gefängnissen festgesetzt hat, nachgeforscht werden würde. Und es stellt sich die Frage, weshalb Vollzugsanstalten überhaupt einen solchen Händler mit der Belieferung beauftragen!
Es geht nicht um Korinthenkackerei, wie der Volksmund kleinliches Verhalten nennt, aber wenn ein Händler schon Preise verlangt, welche zumindest in Teilen über denen außerhalb der Gefängnisse liegen, sollte man erwarten können, dass so grundlegende Vorgaben, wie lückenlose Kühlkette bis zum Endverbraucher beachtet werden.
Vor circa acht Monaten teilte mir Herr Werner Massak (Gesellschafter und Geschäftsführer o.g. Firma) mit, er fühle sich durch meinen Vorhalt in einem Artikel von mir, in welchem ich ihn als Kapitalisten bezeichnete, tief getroffen! Ob mir denn der Begriff “soziale Marktwirtschaft” nichts sage?
Nach den Erfahrungen im abgelaufenen Jahr kann man nur feststellen, dass er selbstverständlich ein Kapitalist ist — und von sozialem Engagement haben zumindest Gefangene in Bruchsal nichts wahr genommen, dafür jedoch mit Ärger davon Kenntnis erhalten, dass Massak in der JVA Sehnde gerade “Kühltheken-Artikel” erheblich günstiger verkauft, als bei uns hier (und wenn man sich an meine obige Äußerung erinnert, wonach die Inhaftierten in Sehnde entsetzt sind über dessen hohe Preise, mag sich jede/r selbst vorstellen, wie es uns ergeht in der JVA Bruchsal).
Es bedürfte sicherlich energischen Einwirkens auf den Kaufmann, um ihn zu einer moderateren Preispolitik zu bewegen.
Wer zudem als Gefangener nicht wie ein Luchs aufpasst, dass auch all jene Waren, die man laut Quittung bezahlt hat, im Korb landen, macht rasch Verlustgeschäfte, denn immer wieder kommt es vor, dass — selbstverständlich “rein versehentlich” – Waren, die man bezahlt hat, nicht im Warenkorb vorzufinden sind. Hier wäre es sicherlich interessant zu wissen, wie hoch die entsprechenden Einkünfte der Firma alleine aus
nicht-gelieferten, jedoch abgerechneten Waren sind. Gerade unter Gefangenen findet man Personen, die Schwierigkeiten haben, den Überblick zu behalten und dann nicht reklamieren.
Auch nicht unerheblich dürften jene Einnahmen sein, die aus falsch abgerechneten Waren erzielt werden: Die Firma weist beispielsweise ein Angebot in ihren Preislisten aus, berechnet letztlich jedoch den regulären Preis. Immer wieder findet man dann am “Schwarzen Brett” einen Aushang der Massak Logistik GmbH (per mail übrigens erreichbar unter: info@massak.de), in welcher man wortreich das Versehen bedauert. Wer seine Kaufquittung vorlege, bekomme nächstes Mal selbstverständlich seinen Schaden ersetzt. Weshalb die Firma nicht von sich aus den Schaden ausgleicht – dies könnte sie mit etwas Aufwand durchaus – weiß niemand.
Da jedoch nicht alle Gefangenen den Aushang lesen, oder aber ihre Quittung längst weggeworfen haben, nimmt Massak auch auf diese Weise weitere Gelder ein.
Einige Gefangene, die sich zu Weihnachten etwas Besonderes zu Essen gönnen wollten, wurden enttäuscht, da Massak trotz seiner vertraglichen Verpflichtung, alle Artikel auch vorrätig zu haben, nicht jedem Insassen die bestellte Ware lieferte. Am Tag nach dem Einkauf bekamen manche Gefangene nur den lapidaren Hinweis, man werde ihnen die Kaufbeträge für die nicht gelieferten Artikel erstatten.
Zivilrechtlich eine eigenwillige Rechtsauffassung, denn am Einkaufstag wurden die Kaufbeträge von den Konten abgebucht, damit lag ein gültiger Kaufvertrag vor. Dass es Massak unmöglich gewesen sein soll, bspw. Cordon-bleu zu beschaffen, erscheint zumindest zweifelhaft. Insofern könnten die betroffenen Gefangenen die Firma sogar auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch nehmen.
Der Anstaltsleiter der JVA Bruchsal, Thomas Müller, ließ mir am 24.12.2008 ausrichten, man werde Massak nicht kündigen, da sich zum einen fast niemand beschwert hätte und zum anderen nur ganz wenige Strafgefangene betroffen gewesen wären.
Hier zeigt sich tatsächlich die leider zu oft anzutreffende Feigheit — Feigheit der Gefangenen!
Denn auf den Fluren murren sie kräftig, aber auch nur eine schriftliche Beschwerde anzubringen (von weiterführenden Aktionen erst gar nicht zu reden) trauen sich nur wenige. Es könnte ja “Ärger” geben…
Lassen wir uns überraschen, was Massak 2009 fertig bringt (oder auch nicht); er dehnt seine Tätigkeit jedenfalls weiter aus, soll künftig auch Sportschuhe und Trainingsanzüge liefern.
Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
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D-76646 Bruchsal
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