Thomas Meyer-Falk: Wiesenhof – 1. Prozess vor Gericht

faust-durchs-gitterFür den 10.Dezember 2012 hat das Verwaltungsgericht Halle (Saale) einen Prozesstermin in Sachen Wiesenhof angesetzt. Gegenstand des Verfahrens ist das Bemühen Wiesenhofs, einem Verbraucher den Zugang zu Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße der Firma Wiesenhof Geflügel Möckern GmbH zu verwehren.

Vorgeschichte

Nachdem in der JVA Bruchsal Produkte Wiesenhofs verkauft wurden und ich in der Presse die negativen Schlagzeilen und Berichte über den Wiesenhof-Konzern las, bat ich im Mai 2011 das Landesverwaltungsamt in Halle um Zugang zu den Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße.

Grundlage für den Antrag war das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches den Verbrauchern prinzipiell einen Rechtsanspruch auf Zugang zu diesen Informationen einräumt.

Die Behörde entschied, dass ich Anspruch auf Zugang zu den Akten über Wiesenhofs lebensmittelrechtliche Verstöße habe. Gegen diesen Bescheid legte
Wiesenhof erfolglos Widerspruch ein und zog anschließend vor das Verwaltungsgericht.

Der Prozess

Seit Mai 2011 wurden zahlreiche Schriftsätze zwischen den Beteiligten gewechselt (ich berichtete). Das Verwaltungsgericht behandelt nun am Montag, den 10. Dezember 2012 (ab 11.30 Uhr im Sitzungssaal 1.064 des Gerichts in der Thüringer Str. 16, 06112 Halle, Verfahren: 1 A 242/11 HAL) die Klage Wiesenhofs gegen das Landesverwaltungsamt; wobei das Gericht mich als beteiligten Dritten zu dem Verfahren beigeladen hat. Dies hat zur Folge, dass ich mich äußern, Anträge stellen und Stellungnahmen abgeben kann.

Wiewohl ich das Recht hätte, an der mündlichen Verhandlung, die öffentlich und für jedermann zugänglich ist, teilzunehmen, werde ich, da ich in Haft sitze, nicht erscheinen können.

Das Gericht sieht, entgegen der Rechtsauffassung der Anwälte der Firma Wiesenhof, keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art, so dass anstatt eine Kammer mit drei Richtern, eine Einzelrichterin über Wiesenhofs Klage entscheiden wird.

Argumentation von Wiesenhof

Wiesenhofs Anwälte tragen im wesentlichen vor, ich sei zum einen Strafgefangener, hätte also keine Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, bräuchte also die Informationen nicht. Ferner hätte ich mich kritisch im Internet zu Wiesenhof geäußert, würde also, selbst wenn ich es könnte,
niemals Wiesenhof-Produkte kaufen, mithin sei mein Antrag auf Zugang zu den Akten rechtsmißbräuchlich. Im übrigen sei ich Anhänger der Tierrechtsorganisation PeTA und wolle diesen dann Informationen zuspielen, damit PeTA weiter seine nach Ansicht von Wiesenhof “diffamierende Kampagne” gegen Wiesenhof
forcieren könne.

Letzterem Argument hat wohl nun Wiesenhof selbst den Boden entzogen, denn wie die taz vor wenigen Tagen berichtete, speisten PeTA-Vertreter mit Wiesenhof-Vertretern und erklärten sich bereit, künftig vor kritischen Veröffentlichungen Wiesenhof Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Abschließend machen Wiesenhofs Anwälte rechtliche Einwände gegen das VIG geltend, da eine Offenlegung der Akten datenschutzrechtliche Belange und Geschäftsgeheimnisse der Firma beeinträchtige. Das Gesetz sei sogar verfassungswidrig, tragen die Rechtsvertreter vor.

Nun bleibt abzuwarten wie das VG Halle (Saale) über Wiesenhofs Klage entscheiden wird; sollte – wie zu erwarten – Wiesenhof unterliegen, ist wohl ein Gang durch alle Instanzen zu erwarten.

Ansprechpartner für Presseanfragen:
a) Pressestelle des VG Halle

b) Präsident des Landesverwaltungsamtes, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
Prozesstermin:

Montag, 10.12.2012, 11:30 Uhr im Saal 1.064 des VG Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Halle

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA – Z. 3113
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal

www.freedom-for-thomas.de
www.freedomforthomas.wordpress.com

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