Zur Verhaftung in Dresden
Am 20.12.2012 wurde unser Freund R. verhaftet. R. ist Einer der über 20 Beschuldigten im §129er Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung) Verfahren das seit Anfang 2010 gegen dieso genannte „AntifaSportgruppe“ in Sachsen und Brandenburg läuft. Der Vorwurf der zur Verhaftung führte, hat zunächst nichts mit dem §129zu tun, läßt allerdings Spekulationen zu Zusammenhängen, gerade was R.betrifft, zu.
In der Nacht vom 30.11.12 zum 01.12.12 sprengten Bullen eine Free Tek Party in Dresden. Sie griffen sich lediglich nur einen Gast, nämlich R., legten ihm Handschellen an und fuhren ihn zum Bahnhof Dresden Neustadt. Zwar fragten sie nicht nach Personalien, konnten ihn aber dennoch mit Namen ansprechen. Einen „Vorwurf“ weshalb R. in Gewahrsam genommen wurde, gab es bis dato nicht. Da R. Verletzungen hatte, forderte er nicht nur seinen Anwalt anrufen zu können, sondern auch einen Arzt. Die Bullen riefen den Rettungsdienst, fuhren aber, als dieser am Bahnhof eintraf, sofort ab.
Am 13.12.12 erhielt R. einen Termin vom Job Center der auf den 20.12.12 festgelegt war. Als er dort eintraf, wurde er von Mitarbeitern des LKA Sachsen festgenommen. Der Haftbefehl wegen Körperverletzung am 01.12.12 war am 06.12.12 ausgestellt worden. Es wurde zuvor nicht versucht, R. an seiner Meldeadresse anzutreffen.
R. sitzt in Untersuchungshaft in der JVA Dresden.
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