Ein Text zum 25. Jahrestag der Gesuchten im k.o.m.i.t.e.e Verfahren
Seit mittlerweile einem Viertel Jahrhundert verfolgt die deutsche Justiz Bernd Heidbreder, Peter Krauth und mich wegen einem Sprengstoffanschlag auf die Baustelle des Abschiebegefängnisses Grünau am 11. April 1995. Ein Anschlag, der nie ausgeführt wurde. Mit abenteuerlichen juristischen Konstruktionen hat die Bundesanwaltschaft (BAW) dafür gesorgt, dass sie weiter gegen uns fahnden kann, obwohl die ursprünglichen Vorwürfe, nämlich ein Gebäude der Bundeswehr zerstört und eine „terroristische Vereinigung“ betrieben zu haben, längst verjährt sind. Als Grund der Strafverfolgung muss jetzt die angebliche „Verabredung zu einer Straftat“ herhalten, deren Verjährung absurderweise länger hinausgezögert werden kann als die Straftat selbst. Proteste bis vor den höchsten juristischen Instanzen waren zwecklos. Die BAW darf uns weiter belangen und sorgt mit Neuauflagen der Roten Ausschreibung von Interpol dafür, dass wir selbst in unserem fragilen venezolanischen Exil nicht in Ruhe gelassen werden, was unlängst zur monatelangen Festsetzung von Peter unter inhumanen Bedingungen geführt hat.
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